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Auch für E-Handwerker kann sich die THG-Prämie doppelt lohnen

    Belohnung durch THG-Prämie

    Fahrzeugbesitzer, die auf Elektromodelle umsteigen, werden durch die THG-Prämie belohnt. Diese Prämie, die aus dem Pariser Klimaabkommen resultiert, steht nicht nur Privatpersonen, sondern auch für Ladestationen zur Verfügung.

    Vorteile für Elektrobetriebe

    Elektrobetriebe können sogar doppelt profitieren, indem sie Partner von THG-Quoten-Händlern, sogenannten Poolern, werden. Durch diese Partnerschaften können sie von jedem Neukunden, der eine THG-Prämie beantragt, profitieren.

    Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen

    Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen. Obwohl die Fördermittel der KfW für E-Autos und Ladestationen derzeit erschöpft sind, bietet die THG-Prämie weiterhin finanzielle Anreize.

    Bild in blauem Farbton zeigt den Ladestecker an der Ladesäule sowie am Elektroauto

    Handel mit THG-Zertifikaten

    Mineralölkonzerne müssen ihre Treibhausgasemissionen gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz reduzieren und können zur Kompensierung THG-Zertifikate erwerben, die vom Umweltbundesamt ausgestellt werden. Sowohl private Nutzer von E-Fahrzeugen als auch Unternehmen und Kommunen haben Anspruch auf diese Zertifikate.

    Finanzielle Vorteile für Elektrobetriebe

    Für Elektrobetriebe ergeben sich zwei Möglichkeiten zur finanziellen Aufbesserung: Sie können jährlich eine THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug und jede öffentlich zugängliche Ladesäule beantragen. Zudem können sie durch ein Partnerprogramm mit einem Pooler von den THG-Prämien ihrer Kunden profitieren.

    Höhe der THG-Prämie

    Die Höhe der THG-Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für reine Elektrofahrzeuge wird eine pauschale Emissionseinsparung angesetzt, mit der ein handelbares Zertifikat beantragt werden kann. In Deutschland liegt die Prämie für ein E-Auto im dreistelligen Euro-Bereich. Für Ladestationen gilt die Voraussetzung, dass diese öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur eingetragen sowie geeicht sind. Durch diese Prämien können sowohl der Besitzer des E-Fahrzeugs oder der Ladesäule als auch der Pooler und der Elektrobetrieb profitieren.

    Weitere Informationen

    Bildquelle: Tillmann Braun übernommen aus elektro.net

    Quelle: elektro.net

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